Dokumente zur Zelebration zum Herrn hin

Zu den auffälligsten Neuerungen in der römisch-katholischen Liturgie seit über vierzig Jahren gehört, daß der Priester die hl. Messe zumeist an einem freistehenden Altar im Gegenüber zu den Gläubigen feiert. Nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil ist diese Praxis binnen kurzer Zeit sehr gebräuchlich geworden und führt bis heute zu ebenso einschneidenden wie kontroversiellen Umbauarbeiten in alten Kirchen. Das ist umso erstaunlicher, als in der Konstitution über die hl. Liturgie des Konzils Sacrosanctum Concilium genaugenommen mit keinem Wort davon die Rede ist. Weder wird eine Zelebration „zum Volk hin gewandt“ erwähnt, noch ist von der Errichtung neuer Altäre die Rede.
Was sagen aber die nachkonziliaren liturgischen Dokumente über die Stellung des Liturgen am Altar „versus orientem“ (=nach Osten gewendet) bzw. „versus absidem“ (=zur Apsis, zum Hochaltar gewendet)? Im folgenden soll dieser Frage nachgegangen werden. Dabei hat es sich als nützlich erwiesen, die diesbezüglichen nachkonziliaren Dokumente chronologisch geordnet und im Wortlaut – wenn auch in Auszügen – zusammenzustellen.

P. Paul Wodrazka, Pfarre St. Rochus, Wien.

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